Zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards reichen die Leistungen der AHV und Pensionskasse in der Regel nicht aus. Überlassen Sie Ihre finanzielle Zukunft nicht dem Zufall, sondern sorgen Sie privat vor. Wir bieten Ihnen unsere Vorsorge 3a Lösung an, damit Sie heute und in der Zukunft profitieren.
Für Privatpersonen mit Pensionskasse: CHF 7’056.00
Für Privatpersonen ohne Pensionskasse: CHF 35’280.00 (maximal 20% des Nettoeinkommens)
Einkommenssteuer & Vermögenssteuer
Die jährlichen Einzahlungen in Ihre Vorsorge 3a können Sie Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Je nach Betrag und Wohnort können Sie mehrere hundert Franken Steuern sparen. Die Rendite welches Ihr 3a-Kapital erwirtschaftet ist von der Einkommenssteuer befreit. Im Weiteren unterliegt Ihr 3a-Vorsorgekapital nicht der Vermögenssteuer.
Kapitalbezugssteuer aus Vorsorge bei endgültigem Verlassen der Schweiz (Quellensteuer)
Sollten Sie beim Kapitalbezug Ihrer Vorsorge 3a bereits Wohndomizil in einem Land ausserhalb der Schweiz bezogen haben, fällt eine Quellensteuern als Kapitalbezugssteuer an. Berechnungsgrundlage sind die Steuertarife des Kantons des Stiftungssitzes der uvzh. Die sinnvolle Auswahl des Stiftungssitzes im Kanton Zürich wirkt steuererleichternd für den Versicherten.
Tel. 031 399 31 11